Was bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023?

Photovoltaik-Ausbau ankurbeln durch höhere Vergütung und Vereinfachungen

EEG-Novelle 2023

Die EEG-Novelle 2023 zielt auf den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das es in Deutschland seit über 20 Jahren gibt, regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Netz. Das Hauptziel des EEG 2023 ist der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen. Um dies zu erreichen, gibt es zahlreiche Vereinfachungen und verbesserte Vergütungssätze. Dieser Artikel beschäftigt sich insbesondere mit den Regelungen, die Photovoltaik-Anlagen gewidmet sind.

Erwarteter Zubau
Trotz der aktuellen Turbulenzen in der Welt sieht die Zukunft der Solarindustrie rosig aus. Die Solarindustrie ist in den letzten Jahren schnell gewachsen und es gibt keinen Grund zu glauben, dass dieses Wachstum in absehbarer Zeit zum Stillstand kommen wird. In diesem Jahr sollen 7 Gigawatt (GW) neue Photovoltaik-Anlagen ans Netz gehen, im nächsten Jahr sollen es 9 GW sein. Ab 2026 liegt das ehrgeizige Ausbauziel bei 22 GW an neuen Anlagen pro Jahr.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung stellen, in dem die Anlagenbetreiber einfach einen sogenannten „Netzanschluss“ für eine zukünftige Photovoltaik-Anlage stellen können. Zudem werden sie digitalisiert und vereinheitlicht werden.

Entfall der 70% Regelung
Das neue EEG schreibt vor, dass Anlagen ab 30 kWp dafür vorbereitet sein müssen, in ihrer Leistung durch den Netzbetreiber geregelt werden zu können. Dies kann z.B. durch einen Rundsteuerempfänger geschehen.

Ab 2023 werden einige Vereinfachungen bei bestehenden Photovoltaik-Anlagen angewendet. Die 70% dynamische Leistungsregulierung wird aufgehoben. Deshalb können die Smart Meter (Überschusszähler), welche für die 70% Regelung benötigt wurden, ausgebaut werden. Für neue Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, entfällt die 70% Regelung von vornherein. Dies bedeutet auch, dass kein separater Erzeugungszähler notwendig sein wird.

Vergütung
Neue, attraktive Vergütungssätze warten auf die Freigabe der EU-Kommission. Das Freigabedatum ist derzeit noch nicht bekannt. Anlagen mit Eigenversorgung und mit Vollversorgung werden künftig unterschiedlich vergütet: Anlagen mit Vollversorgung erhalten im Durchschnitt ca. 12,3 Cent pro Kilowattstunde; Anlagen mit Eigenversorgung im Durchschnitt ca. 7,8 Cent pro Kilowattstunde*

Ihre nächsten Schritte
Sollte sich das Hausdach nicht für eine Photovoltaik-Anlage eignen, können bis max. 20 kWp jetzt auf einem Carport, einer Garage oder im Garten installiert werden. Es muss nur nachgewiesen werden, dass sich das Hausdach nicht für eine PV-Anlage eignet. Das Baurecht der Gemeinden gilt es zu berücksichtigen.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage sollte nicht lange gewartet werden, um sich um seine Energieunabhängigkeit zu kümmern. Auf der KACO new energy Webseite finden Sie nützliche Informationen zu aktuellen Produkten sowie hilfreiche Tools für die Anlagenauslegung.

Anpassungen des EEG-Entwurfs durch die Bundesnetzagentur kurzfristig möglich.
 

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